Höhere ImmoEst für Altvermögen ab 2027 geplant

Die Bundesregierung plant, die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei der Veräußerung von sogenanntem Altvermögen spürbar anzuheben. Altvermögen sind Immobilien, die zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen waren.

effektive Belastung bisherGeplant (ab 1.1.2027)
Altvermögen ohne Umwidmung4,2 %6,0 %
Altvermögen mit Umwidmung nach 31.12.198718,0 %21,0 %
Altvermögen mit Umwidmung nach 31.12.2024 (inkl. BBG-2025-Zuschlag)23,4 %27,3 %

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