Hausverwaltung
Seit über 50 Jahren kümmern wir uns mit Professionalität und Lösungsorientierung um Wohn- und Gewerbeimmobilien.
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Umfassende Betreuung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
Ihr Eigentum und dessen Wertsteigerung ist unser Anliegen.
Wir decken die gesamte ordentliche Verwaltung nach den Bestimmungen des ABGB und des Wohnungseigentumsgesetzes sowie nach den Richtlinien der Bundesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder ab.
Wir würden uns freuen, auch Sie bald als Partner:in betreuen zu dürfen.

Häufig gestellte Fragen
Ein Notfall liegt vor, wenn zum Beispiel:
- die Heizung oder das Warmwasser ausfällt
- die Toilette oder der Abfluss verstopft ist
- ein akuter Wasserschaden entsteht
- im gesamten Haus kein Strom vorhanden ist (nicht nur in Ihrer Wohnung)
Bitte rufen Sie in solchen Fällen unsere Notrufnummer 05242 / 66732 an und hinterlassen Sie eine Nachricht mit:
Wer meldet sich? Welche Liegenschaft ist betroffen? Was ist passiert?
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
Unser Notdienst meldet sich so schnell wie möglich bei Ihnen.
Lärm, besonders in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen, ist sehr störend. Leider kann die Hausverwaltung hier nicht eingreifen.
Suchen Sie am besten zuerst das Gespräch mit der betreffenden Person und weisen Sie freundlich auf die Ruhezeiten hin.
Wenn der Lärm länger anhält oder besonders nachts auftritt, haben Sie das Recht, die Polizei zu verständigen.
Bitte senden Sie uns ein Foto Ihres Schlüssels, auf dem die Schlüsselnummer gut lesbar ist, an hausverwaltung@hoerhager.co.at
Zusätzlich benötigen wir folgende Angaben:
- Name und Adresse
- Topnummer (Wohnungsnummer)
- Telefonnummer
- Bei Mietern: Zustimmung des Eigentümers
Sobald der Schlüssel bereit ist, informieren wir Sie. Sie können ihn dann gegen Bezahlung beim Schlüsseldienst abholen.
Grundsätzlich dürfen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Kleintiere gehalten werden
Wichtig ist, dass dadurch keine Probleme entstehen – zum Beispiel durch:
- dauerhaften Lärm (z. B. ständiges Bellen)
- starke Gerüche
- Schäden am Gebäude
Solche Beeinträchtigungen müssen jedoch nachgewiesen werden.
Nein. Aus Brandschutzgründen dürfen in Allgemeinflächen wie Stiegenhaus, allgemeine Kellerflächen oder Dachboden keine Gegenstände abgestellt werden. Die Feuerpolizei erlaubt keine zusätzlichen Brandlasten.
Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen werden nicht von der Gebäudeversicherung übernommen.
Dafür ist Ihre private Haushaltsversicherung zuständig.
Die Gebäudeversicherung deckt nur Schäden am Gebäude selbst.
Die Jahresabrechnung erhalten Sie automatisch zwischen Februar und Juni des Folgejahres.
Spätestens bis 30. Juni muss sie Ihnen vorliegen.
Sie müssen die Abrechnung nicht extra anfordern.
Ja. Entscheidend ist, wer zum Zeitpunkt der Fälligkeit in der Wohnung lebt oder Eigentümer ist.
Das bedeutet:
- Sie müssen eine Nachzahlung übernehmen
- Sie erhalten aber auch ein eventuelles Guthaben
Ihre Hausverwaltung – Ihr Team
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
ErsteR KONTAKT
KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG
Wir sind für Sie da, wenn Sie:
- Fragen zur Abrechnung oder zu einer Mahnung haben
- Änderungen Ihrer Bankdaten bekanntgeben oder die Zahlungsweise umstellen möchten



Technische VERWALTUNG
Wir sind für Sie da, wenn Sie:
- Fragen im Wohnungseigentums- und Baurecht haben – z.B.: Darf ich einen Wintergarten bauen?
- Größere Sanierungen laufen oder getätigt werden müssen
- Anregungen oder Anfragen für die nächsten Eigentümerversammlungen haben



